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Ratgeber

E-Rechnung im Onlineshop: wer sie ab wann braucht

Verkaufst du an Privatkundschaft, brauchst du keine E-Rechnung. Was für Firmenkunden in Deutschland ab 2027 und 2028 gilt, mit den Daten des BMF.

Kurz gesagt

Für Rechnungen an Privatkundschaft brauchst du keine E-Rechnung. Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland sitzen.

Empfangen können muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen musst du sie für Firmenkunden in Deutschland ab dem 1. Januar 2027. War dein Umsatz im Vorjahr höchstens 800.000 €, erst ab dem 1. Januar 2028.

Was als E-Rechnung zählt

Eine E-Rechnung ist eine Datei in einem strukturierten Format, die ein Programm lesen kann. Das BMF nennt XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Ein einfaches PDF zählt nicht dazu, auch wenn es per E-Mail kommt.

Was das für deinen Shop heißt

  • Du verkaufst nur an Privatkundschaft: Für deine Rechnungen ändert sich nichts. Das PDF bleibt ein PDF.
  • Du bist Kleinunternehmer: Vom Ausstellen bist du ausgenommen. Empfangen musst du E-Rechnungen trotzdem können, zum Beispiel die deines Lieferanten.
  • Du verkaufst auch an Firmen in Deutschland: Rechnungen bis 250 € brutto sind ausgenommen. Für alle anderen brauchst du ab 2027 oder 2028 ein Programm, das XRechnung oder ZUGFeRD erstellt.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html (Stand 23. März 2026). Ob eine Ausnahme für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Was die App nicht tut

Die App erstellt Rechnungen, Lieferscheine und Gutschriften als PDF. Sie ist für Shops gemacht, die an Privatkundschaft verkaufen. Nicht dabei:

Sie erstellt keine XRechnung und kein ZUGFeRD, in keinem Plan.

Sie empfängt und prüft keine E-Rechnungen, die an dich gehen.

Sie ist keine Steuerberatung.

Weiter

Was die App für Rechnungen an Privatkundschaft macht, zeigt die Startseite. Die Fragen zu Steuer und Hinweisen auf der Rechnung beantwortet die Hilfeseite.